Kanuverleih Bayerwald

Messstation

Flusskilometer

Sprechansage

(0,20€ aus dem dt. Festnetz)

befahrbar

Sonstiges

 

Sägmühle - Schwarzer-Regen

123,40 km

01804-370037-296

   

Teisnach - Schwarzer-Regen

135,50 km

01804-370037-295 oder 09923-3092

ab 36 cm

ab 50 cm anspruchsvoll

Zwiesel - Schwarzer - Regen

166,70 km

01804-370037-293

   

Pulling - Regen

106,60 km

01804-370037-286

   

Chamerau - Regen

98,60 km

01804-370037-287

   

Cham - Regen

85,10 km

01804-370037-288

   

Kienhof - Regen

61,00 km

01804-370037-289

   

Nittenau - Regen

40,10 km

01804-370037-811

   

Marienthal - Regen

29,54 km

01804-370037-291

   

 

 

Die Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs (Befahren und Betreten) am Schwarzen Regens vom 05.04.2016  finden Sie auf

www.landkreis-regen.de

Wichtige Auszüge dieser Verordnung:

 

§ 2 Geltungsbereich

 

Diese Verordnung gilt für den Schwarzen Regen ab Raithsäge (Parkplatz, Fluss-km 153,1) bis zur Schnitzmühle (Einmündung der Aitnach) bei Fluss-km 122,5.

§ 3

Das Befahren und Betreten des Schwarzen Regen wird im Geltungsbereich dieser Verordnung wie folgt beschränkt:

2. Das Befahren des Schwarzen Regens ist nur von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr und nur bei Erscheinen des Textes "Befahren erlaubt"

    (ersichtlich auf der Internetseite www.landkreis-regen.de) erlaubt.

Außerhalb dieser Zeiten oder bei Erscheinen des Textes "Befahren nicht erlaubt" ist das Befahren des Schwarzen Regens verboten.

3. Der Text "Befahren erlaubt" erscheint, wenn der Mittelwert des vorhergehenden Tages des Pegelstandes beim Pegel Sägmühle

  • in der Zeit vom 15.04. bis 15.06. eines Jahres mindestens 62 cm
  • in der übrigen Zeit mindestens 58 cm

beträgt.